Psychologische Unterstützung als Selbstzahler – was bedeutet das eigentlich?

Veröffentlicht am 31. Oktober 2026 um 00:00

Vielleicht hast du schon einmal den Begriff Selbstzahlerpraxis gelesen und dich gefragt: Was bedeutet das eigentlich?

Und damit folgen die ersten Fragezeichen im Kopf:

  • Muss ich die Kosten komplett selbst übernehmen?
  • Warum gibt es überhaupt Praxen, bei denen ich meine Rechnung selbst bezahle?
  • Und warum entscheidet sich überhaupt jemand dafür, eine psychologische oder psychotherapeutische Unterstützung selbst zu finanzieren?

Gerade wenn man zum ersten Mal nach professioneller Unterstützung sucht, kann das ziemlich verwirrend oder schwer nachvollziehbar sein. Psychologische Begleitung oder Psychotherapie selbst bezahlen zu müssen, kann sich doch niemand wirklich leisten. Aber um dir diese Fragen zu beantworten oder gar mögliche Vorbehalte zu nehmen, möchten wir in diesem Beitrag einmal erklären, was eine Selbstzahlerpraxis eigentlich bedeutet, welche Möglichkeiten es gibt und worauf du achten solltest

 

Was bedeutet „Selbstzahler“ eigentlich?

Um zu verstehen, was eine Selbstzahlerpraxis im Kern bedeutet, müssen wir uns erstmal mit den Abrechnungsformen von Behandlungen beschäftigen und wie diese in Deutschland organisiert sind. Unser Krankenkassensystem in Deutschland unterscheidet grundsätzlich zwischen diesen drei Abrechnungsformen:

  • Abrechnung über die Gesetzliche Krankenkassen, inkl. möglicher Zuschüsse
  • Abrechnung über die privaten Krankenkassen, inkl. möglicher Zuschüsse
  • Private Zusatzversicherungen, als Ergänzung zu bestehenden Krankenkassen
  • Selbstzahlerangebote, unabhängig von den Krankenkassen

Doch wie unterscheiden sich diese Abrechnungsformen im Detail?

Bei einer regulären ambulanten Psychotherapie werden die Behandlungskosten über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgerechnet. In der Regel werden diese Behandlungen durch approbierte Psychotherapeuten durchgeführt.

Das bedeutet, dass die gesetzliche Krankenversicherung bestimmte psychotherapeutische Leistungen grundsätzlich übernimmt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind und die Behandlung im Rahmen der vertragspsychotherapeutischen Versorgung erfolgt. Hierbei werden nur bestimmte Verfahren oder Ansätze bzw. bestimmte Fachärzte/Psychotherapeuten mit entsprechender Qualifikation übernommen. Zusätzlich muss eine entsprechende Diagnostik durchgeführt und entsprechend an die Krankenkassen übermittelt werden. Diese müssen dann der möglichen Psychotherapie zustimmen. Welche Verfahren und Leistungen dazugehören, regelt die Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, vgl. Gemeinsamer Bundesausschuss.

Bei den privaten Krankenkassen (PKV) lohnt es sich vor Therapie- oder Beratungsbeginn vorab zu klären, ob die Leistungen grundsätzlich bzw. anteilig übernommen werden. Dies hängt vom jeweiligen Tarif oder der PKV ab. Auch hier gibt es bestimmte Voraussetzungen wie die GOP, die sog. Gebührenordnung der Psychotherapeuten, bei der immer eine bestimmte Ziffer der GOP vorliegen muss, damit die Behandlung auch erstattet wird. Aber sollte die PKV dies übernehmen, ist das Verfahren recht einfach. Nach der Behandlung trägt man als Privatpatient selbst die Kosten und reicht dies nachträglich bei der entsprechenden Krankenkasse ein. Anschließend bekommt man das Geld entsprechend zurück.

Außerdem gibt es die Möglichkeiten von Beihilfen. Bestimmte Leistungen können nämlich beihilfefähig sein – allerdings gelten hierfür konkrete Voraussetzungen und Einschränkungen. Bei der Bundesbeihilfe beispielsweise sind psychotherapeutische Leistungen an bestimmte Verfahren, Qualifikationen und weitere Voraussetzungen geknüpft; Leistungen von Heilpraktizierenden für Psychotherapie sind dort, bspw. ausdrücklich nicht beihilfefähig, vgl. Bundesverwaltungsamt.

Zusätzlich haben wir dann noch die klassischen Selbstzahlerangebote. Hier ist es oft nicht möglich, dies mit der Krankenkasse abzurechen. Jedoch ist es eine Option, bei Angeboten, die die GKV nicht übernimmt, diese über private Zusatzversicherungen zusätzlich abzusichern. Meist ist auch bei Selbstzahlerangebote, auch wenn dies ausdrücklich dort steht, eine Möglichkeit vorhanden, dies ggf. über die PKV abzurechen.

Grundsätzlich erklärt der Begriff Selbstzahler aber, dass die Kosten einer Behandlung oder Beratung von der Klientin oder dem Klienten selbst getragen werden müssen.

Das bedeutet konkret:

Du erhältst eine Rechnung und trägst die Kosten zunächst selbst.

Das kann bei unterschiedlichen Formen psychologischer Unterstützung der Fall sein – beispielsweise bei Beratung, Coaching oder auch bei einer psychotherapeutischen Behandlung, die nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet wird, wie z.B.: Heilbehandlungen nach dem Heilpraktikergesetz.

Aber am sinnvollsten ist es:

Immer vor Beginn einer Behandlung, dies mit deiner Versicherung beziehungsweise Beihilfestelle abzuklären, ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden können.

Eine Praxis kann dir die Entscheidung deiner Versicherung nicht garantieren

 

Warum entscheiden sich dann Menschen für eine Selbstzahlerpraxis?

Die Gründe dafür können unterschiedlich sein:

  • Manche Menschen wünschen sich eine Unterstützung, die sich stärker an ihrer individuellen Situation orientiert, da wie bereits erwähnt, oft viele spezifische Verfahren nicht immer von der GKV übernommen wird.
  • Andere möchten bewusst eine Beratung oder Begleitung in Anspruch nehmen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört.
  • Wieder andere möchten ihre psychische Gesundheit frühzeitig in den Blick nehmen, bevor aus einer Belastung eine größere Einschränkung entsteht.
  • Auch der Wunsch nach mehr Flexibilität kann eine Rolle spielen.

Dabei ist wichtig: Weder eine Selbstzahlerpraxis noch eine Praxis, die über die GVK abrechnet, ist automatisch die eine bessere Behandlungsform. Es sind zunächst einmal andere Zugangs- und Finanzierungsweg.

Welche Form der Unterstützung also für einen Selbst am sinnvollsten ist, hängt immer von der persönlichen Situation und den eigenen Wünschen ab.

 

Psychische Begleitung bedeutet nicht automatisch Psychotherapie

Ein wichtiger Punkt wird häufig übersehen. Doch dieser sollte immer betrachtet werden, um zu verstehen, warum nicht jede Leistung oder Behandlung von der Krankenkasse übernommen wird.

Krankenkassen übernehmen nur Leistungen bzw. Behandlungen, bei denen klare Störungen oder Erkrankungen und eine entsprechende Qualifikation der behandelnden Person vorliegt bzw. nur die Durchführung bestimmter Verfahren. Die klassische Psychotherapie mit approbierten Psychotherapeuten ist eine Behandlungsform von psychischen Störungen und somit anerkannt als Form der Unterstützung und Behandlung von psychischen Problemen.

Aber viele Praxen nutzen mittlerweile das System der Privatbehandlungen, da es viele Kürzungen und sozialpolitische Herausforderungen gibt, die, die Abrechnung über die GVK aktuell erschweren. Ebenso werden beispielsweise auch Heilbehandlungen nach dem Heilpraktikergesetz von der GVK nicht übernommen, auch wenn hier Diagnosen gestellt werden dürfen.

Aber neben der klassischen Form der Psychotherapie gibt es eine Vielzahl an weiteren Möglichkeiten, die eben auch präventiv oder nicht „behandelnd“ wirken sollen.

Dazu gehören u.a.:

  • psychologische Beratung
  • Coaching
  • Präventionsangebote
  • Unterstützung bei persönlichen Veränderungsprozessen
  • Begleitung bei belastenden Lebenssituationen

Diese Angebote können bewusst sinnvoll sein, wenn keine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt oder wenn es um andere persönliche Fragestellungen geht und man sich zum Beispiel in diesen Bereichen professionelle Unterstützung wünscht.

Die Vielzahl dieser gesundheitserhaltenden Maßnahmen, sind daher meist Selbstzahlerangebote und können für die persönliche Entwicklung oder auch bei Belastungen konstruktiv helfen.

Gleichzeitig gilt aber:

Diese Alternativen, wie z.B.: Beratung und Coaching ersetzen keine notwendige medizinische oder psychotherapeutische Behandlung.

Wenn also eine psychische Erkrankung vorliegt und eine entsprechende Behandlung erforderlich ist, sollte diese auch in Anspruch genommen werden.

 

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz: Was bedeutet das für die Psychotherapie?

Psychotherapien müssen nicht zwangsläufig bei approbierten Psychotherapeuten stattfinden, sondern es gibt eine ergänzende Form: die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz.

Doch um zu verstehen, worin hier die Unterschiede liegen, lohnt sich ein genauer Blick:

Eine Heilpraktiker-Erlaubnis, die auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt ist, berechtigt zur Ausübung der Heilkunde auf diesem Gebiet. Für diese Erlaubnis ist eine behördliche Kenntnisüberprüfung vorgesehen, in Form von einer amtsärztlichen Überprüfung durch die entsprechenden örtlichen Behörden, i.d.R. das Gesundheits- und/oder das Ordnungsamt, vgl. Bundesportal.

Doch, auch wenn es eine rechtliche Überprüfung stattfindet, ist dies nicht dasselbe wie eine Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut. Auch der öffentlich zugängliche Gesundheitsinformationsdienst gesund.bund.de unterscheidet zwischen Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und anderen Berufsgruppen, die psychotherapeutische Leistungen anbieten können, vgl. Gesundheitsportal.  

Das bedeutet, dass die Kenntnis und Anforderungen bei beiden Formen sehr unterschiedlich sind. Bei den approbierten Psychotherapeuten wird ein Psychologie-Studium und eine anschließende Therapieausbildung erfordert, bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie, ist die o.g. Prüfung ausschlaggebend für die Ausübung der Behandlungen.

 

Was sollte ich vor dem ersten Termin wissen?

Wenn du dich für eine Selbstzahlerpraxis interessierst, solltest du vor Beginn einige Fragen klären:

  1. Welche Leistung wird angeboten?

Handelt es sich um Psychotherapie, psychologische Beratung, Coaching oder ein anderes Angebot?

  1. Welche Qualifikation hat die Person, die mich begleitet?

Gerade im psychologischen Bereich gibt es unterschiedliche Berufs- und Qualifikationswege.

  1. Was kostet eine Sitzung?

Die Kosten sollten transparent kommuniziert werden.

  1. Gibt es eine Erstattung durch meine Versicherung?

Wenn du privat versichert oder beihilfeberechtigt bist, solltest du dies unbedingt vorher klären.

  1. Was passiert, wenn sich herausstellt, dass ich eine andere Behandlung brauche?

Ein seriöses Angebot sollte nicht versuchen, jeden Menschen um jeden Preis in der eigenen Praxis zu halten.

 

Was bedeutet Selbstzahler bei: Dein Lichtblick?

Auch unsere Praxis arbeitet als Selbstzahlerpraxis.

Das bedeutet: Unsere Leistungen werden nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet. Die Kosten werden von unseren Klientinnen und Klienten selbst getragen.

  • Wir möchten dabei von Anfang an transparent sein und mit dir deswegen immer offen und ehrlich sein. Auch wenn zu Beginn die Kostenfrage eine große Rolle spielt, ist der wesentliche Vorteil, dass du jederzeit bei uns starten kannst.
  • Außerdem ist es möglich, jederzeit, wenn du z.B.: auf einen Therapieplatz wartest, dies mit Gesprächen bei uns zu überbrücken. Denn oft passiert es, dass viele Menschen auf Therapieplätze eine lange Zeit warten, aber die Beschwerden natürlich nicht weniger werden, sondern in der Regel sich verstärken. Daher kann man bei uns auch bewusst diese Überbrückungszeit nutzen, um erste Hilfe zu bekommen.

Bei uns können somit also immer unterschiedliche Themen im Mittelpunkt stehen – beispielsweise psychische Belastungen, persönliche Krisen, innere Konflikte, Stress, biografische Themen oder persönliche Veränderungsprozesse.

Im Bereich der heilpraktischen Psychotherapie bieten wir dir dann psychotherapeutische Unterstützung auf Grundlage unserer entsprechenden Erlaubnis an. Darüber hinaus gibt es bei uns auch Angebote aus dem Bereich psychologische und soziale Beratung und Coaching.

 

Warum kann ein Erstgespräch sinnvoll sein?

Wenn du bis hierher gelesen hast, gehen dir vermutlich viele Fragezeichen durch den Kopf und du bist vielleicht unsicher, was du gerade tun sollst.

Viele unserer Menschen, die wir begleiten haben sich oft ähnliche Fragen gestellt wie:

„Was kann ich jetzt machen? Ich brauche Hilfe, aber weiß gar nicht was ich brauche…“

Aber dennoch ist da dieser innere Impuls: „Ich weiß nur, dass es so nicht weitergehen kann.“ Dies kann häufig ein Grund sein, sich Unterstützung zu suchen.

In einem Erstgespräch bei uns kann zunächst geschaut werden, worum es bei dir gerade geht und welche Form der Unterstützung überhaupt passend sein könnte. Ein Erstgespräch ist dabei keine Verpflichtung, anschließend eine längere Begleitung zu beginnen. Es soll zunächst nur Orientierung geben:

  • Was ist gerade los?
  • Was beschäftigt dich?
  • Was brauchst du?
  • Und welcher nächste Schritt könnte sinnvoll sein?

Selbstzahlerpraxis – für wen kann das also nun wirklich interessant sein?

Also versuchen wir alles nochmal zusammenzufassen. Eine Selbstzahlerpraxis kann also für Menschen interessant sein, die beispielsweise

  • sich Unterstützung bei persönlichen Belastungen wünschen,
  • sich mit inneren Konflikten oder biografischen Themen auseinandersetzen möchten,
  • Unterstützung bei Veränderungsprozessen suchen,
  • psychologische Beratung in Anspruch nehmen möchten,
  • Coaching nutzen möchten,
  • oder eine heilpraktische psychotherapeutische Begleitung suchen.

Ob dieses Angebot für dich passend ist, hängt aber immer von deiner individuellen Situation ab und was du gerade brauchst. Wenn eine andere oder weiterführende medizinische, psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung notwendig ist, sollte diese immer entsprechend in Anspruch genommen werden. Dazu findest du passende Anlaufstellen auf unserer Website unter: Soforthilfe.

 

Selbstzahler bedeutet nicht: „Ich muss alles alleine schaffen.“

Vielleicht klingt der Begriff Selbstzahler zunächst einmal vor allem nach Kosten.

Aber hinter einer Selbstzahlerpraxis steht zunächst die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welche Unterstützung man in Anspruch nehmen möchte und welcher Weg zur eigenen Situation passt.

 Und wir bieten dir hier auch eine flexible Zahlungsmöglichkeit an, da wir der Überzeugung sind: „eine passende Begleitung sollte nicht durch finanzielle Schwierigkeiten verhindert werden!“

Wenn du mehr über die Angebote von Praxis Dein Lichtblick erfahren möchtest, findest du auf unserer Website weitere Informationen und kannst dich über die Möglichkeit eines Erstgesprächs informieren.

 

Quellen und weiterführende Informationen

  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Psychotherapie und psychiatrische Versorgung
  • G-BA: Psychotherapie-Richtlinie
  • gesund.bund.de: Psychotherapie – Überblick und Kostenübernahme
  • Bundesportal: Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie
  • Verband der Privaten Krankenversicherung: Leistungen und Kostenerstattung
  • Bundesverwaltungsamt: Informationen zur Beihilfefähigkeit psychotherapeutischer Leistungen

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